Die BaFin mahnt zur Eile: Versicherer müssen Leistungsanträge zügig bearbeiten – Verzögerungen sind nur in Ausnahmefällen akzeptabel. Ein Monat gilt als Obergrenze bei durchschnittlichen Fällen. Mangelnde Ressourcen sind laut Aufsicht keine Entschuldigung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert von deutschen Versicherern eine schnellere Bearbeitung der Leistungsanträge. Verzögerungen seien nur in Ausnahmefällen akzeptabel. Für die Finanzaufsicht gilt ein Monat als Obergrenze bei durchschnittlichen Fällen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Versicherer dazu aufgefordert, Leistungsanträge von Versicherten künftig deutlich zügiger zu bearbeiten. Das geht aus einer aktuellen Aufsichtsmitteilung hervor. Hintergrund ist eine wachsende Zahl an Beschwerden von Verbrauchern über stark verzögerte Leistungsentscheidungen. Die Aufsicht verweist dabei auf klare gesetzliche Regelungen – und kündigt Maßnahmen bei Missständen an.
Laut § 14 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Geldleistungen nach Abschluss der notwendigen Erhebungen sofort fällig. Diese Erhebungen sollen in der Regel nicht länger als einen Monat dauern – sofern der Versicherungsnehmer alle erforderlichen Informationen vollständig bereitgestellt hat. Die BaFin sieht in verzögerten Bearbeitungen eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Pflichten. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihren Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass fristgerechte Zahlungen möglich sind.
Weder ein hohes Schadenaufkommen noch Personalmangel rechtfertigten dauerhaft lange Bearbeitungszeiten, stellt die BaFin klar. Nur bei komplexeren Fällen – etwa mit Personenschäden oder laufenden Strafverfahren – könne eine längere Frist zulässig sein.
Sollten Unternehmen systematisch gegen diese Vorgaben verstoßen, kann die BaFin auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eingreifen. Ziel sei der Schutz der Versicherten sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs.