PFAS: GDV schafft Ausschluss-Klausel in Musterbedingungen

Quelle: DALL-E

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine neue PFAS-Klausel in seine Musterbedingungen aufgenommen. Ziel ist es, Risiken durch sogenannte Ewigkeitschemikalien wie PFAS gezielter versicherbar zu machen. Ein begleitender Leitfaden soll Herstellern und Versicherern helfen, Risiken besser zu identifizieren und abzusichern.

Die Versicherungswirtschaft nimmt das Thema PFAS – per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – verstärkt in den Fokus. Mit einer neuen unverbindlichen Musterklausel gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Mitgliedsunternehmen ein Instrument an die Hand, um PFAS-Risiken besser zu managen. Die Klausel kann in Betriebs-, Produkthaftpflicht- und Umweltrisikoversicherungen integriert werden.

„Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

PFAS sind weit verbreitet, etwa in Pfannen, Outdoor-Bekleidung, Medizinprodukten oder bei der Batterieherstellung. Ihre Resistenz gegen Wasser, Fett, Hitze und Kälte ist Fluch und Segen zugleich: Sie machen Produkte langlebig, sind aber schwer abbaubar und gelten teilweise als gesundheitsgefährdend. Der Versicherer-Verband will deshalb ergänzend zur Klausel einen Leitfaden entwickeln, der die naturwissenschaftliche und juristische Einordnung der Risiken erleichtern soll.

Die neue Regelung soll nicht nur für Versicherer mehr Sicherheit schaffen, sondern auch Hersteller und Anwender zur Auseinandersetzung mit ihren Risiken und möglichen Alternativen motivieren. In einem idealen Szenario könnte die Klausel damit auch die Entwicklung weniger riskanter Ersatzstoffe befördern.