Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 11,3 Prozent mehr Unmutsäußerungen. Damit erhielt die Ombudsfrau 2.936 zulässige Beschwerden. Die Rechtsschutz-Police ist mit einem Anteil von 18,8 Prozent die Sparte mit den meisten Beschwerden.
Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 9,0 Prozent auf 2.653 gesunken. In den vergangenen Jahren hatten diese überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Voraussetzung dafür sei ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen. Auch Beanstandungen der Abschlusskosten für die im Anschluss an Riesterbanksparpläne von Banken oder Sparkassen abgeschlossene Rentenversicherungsverträge waren zuletzt aufgetreten. Bei diesen Fällen waren die vom Kapital abgezogenen Abschlusskosten zum Eintritt in die Auszahlungsphase als zu hoch empfunden worden. Die Lebensversicherung ist mit einem Anteil von 16,8 Prozent die Sparte mit den zweitmeisten Beschwerden.
Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder zugenommen. Diese kletterten von 2.407 auf 3.554 Eingaben. Damit erreichten Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung zusammen einen Anteil von 22,8 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei die Beschwerden zur Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Plus von 66 Prozent förmlich explodierten. Bei der Kaskoversicherung gab es einen Zuwachs von 39,4 Prozent.
Annähernd jede achte Beschwerde (13,1 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier wuchs die Zahl der Beschwerden von 1.523 auf 2.047. Auch im Bereich der Hausratversicherung gab es mehr Rügen. Demnach wuchs deren Anzahl von 800 auf 938.
Der Bericht 2024 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Kfz-Haftpflichtversicherung 98,8 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa vier von zehn Beschwerden der Fall (42,0 Prozent) gewesen.
Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Haftpflicht zu 67,4 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 27,7 Prozent der Fall war.
Im vergangenen Jahr seien 19.809 Verfahren beendet worden. Davon waren 14.012 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 47,6 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen oder den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen, um den Sachverhalt zu klären. Eine Abhilfe konnte in 31,9 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 6,4 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. Ebenso wurden 10,0 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.