Bei Blitzeinschlägen kann es zu Überspannungsschäden kommen. Gehen dabei Daten auf der Festplatte eines Rechners verloren, muss die Hausratversicherung nicht zahlen, entschied das Landgericht Stuttgart.
Ein Versicherungsnehmer hatte durch einen Überspannungsschaden Kundenkarteien verloren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten durch eine Spezialfirma für Datenrettung wollte er von seiner Hausratversicherung ersetzt haben. Diese weigerte sich - zurecht, wie das Landgericht Stuttgart (Az. 5 S. 106/04) entschied.
Datenverlust sei nicht abgedeckt und überschreite die Grenzen der üblichen Hausratversicherung. Zumal eine Hausratversicherung nur Schäden an privaten Sachen absichert.
Wer ein Geschäft betreibt, sollte eine Betriebs-Inhaltsversicherung und, wenn nötig, eine Elektronikversicherung abschließen.