Vor der Fahrt ins Ausland sollten Autourlauber ihre Versicherungsunterlagen genau studieren. Besonders bei Fahrten ins außereuropäische Ausland ist zu prüfen, ob das Reiseland auch in den Geltungsbereich der Versicherung fällt. Ebenso wichtig: welches Zubehör ist bei der Kaskoversicherung mitversichert?
In Europa und jenen Gebieten, die politisch zur EU gehören, gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Andere Länder verlangen bei der Einreise mit dem Auto einen Versicherungsnachweis. Als solcher gilt die "Grüne Karte", die bei jedem Versicherungsträger erhältlich ist.
Die Grüne Karte enthält alle wichtigen Angaben zur Versicherung. Deshalb empfehlen die deutschen Versicherer, diese Karte bei allen Reisen mitzunehmen. Ebenso wird dringend angeraten, den "Europäischen Unfallbericht" einzupacken. Der Bericht verfügt über Ausfüllhilfen in elf Sprachen und erleichtert so die Dokumentation des Unfalls und die Schadensregulierung. Erhältlich ist der Bericht bei jeder Versicherung oder in kostenfreien Einzelexemplaren beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Welches Zubehör und welche Gegenstände über die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert sind, wird in einer detaillierten Liste in den allgemeinen Bedingungen der Versicherung aufgeführt.
Wer in einem Mietwagen unterwegs ist, muss darauf achten, ob im Mietvertrag auf eingeschränkten Kaskoschutz hingewiesen wird. Insbesondere bei Reisen nach Süd- und Osteuropa ist das häufig der Fall.
Bei Auslandsreisen kann der Abschluss weiterer Versicherungen sehr sinnvoll sein: Schutzbriefe, die häufig als Teil der Kfz-Haftpflicht angeboten werden, bieten Hilfe bei Pannen und Unfällen. Auslandskrankenversicherung und private Unfallversicherung sind wichtige Ergänzungen bei Reisen ins Ausland.