Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Hamburger Sparkasse (Haspa) einem Anleger Schadenersatz für fehlerhafte Beratung leisten muss (Az.: 310 O 4/09).
Die Klage stützte sich auf zwei Punkte: Der Anleger sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Einlagesicherung bei Zertifikaten nicht greife.
Weiterhin hätte die Bank nicht darauf hingewiesen, dass sie aufgrund von Innenprovisionen ein nicht unerhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Zertifikate habe.