Zum 01. Juli 2009 werden die Regelsätze der Grundsicherung erhöht. Grund für die Regelsatzerhöhung ist nicht das Konjunkturpaket II der Bundesregierung, sondern die Kopplung der Sozialleistungen an die Rentenzahlungen.
Folgende Regelsätze gelten ab 01.07.2009:
- 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
- 323 Euro für volljährige Partner
- 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Die Neuerungen werden automatisch ausgeführt. Es bedarf keiner Meldung durch die Empfänger von Leistungen. Die Änderungsbescheide werden in Kürze zugestellt.