Durch Aufklärung Kundenbindung festigen

Auf den Jahresbericht des Ombudsmannes ist der Versicherungsbote bereits an verschiedenen Stellen eingegangen. Hier wollen wir insbesondere auf die Beschwerde-Ursachen im Bereich der Unfallversicherung hinweisen.


Wie in der Rechtsschutzversicherung musste auch hier ein überdurchschnittlicher Anstieg der Beschwerden verzeichnet werden.
Die Analyse der Beschwerden soll in erster Linie dazu dienen, Makler für die Sichtweise ihrer Kunden zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit geben, Versicherungsnehmer gezielt auf Problemfelder aufmerksam zu machen und ihnen eine umfangreiche und sachgerechte Beratung zu bieten.
Auf diese Weise kann das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Makler gefestigt werden.

Besondere Schwierigkeiten bereitet der Begriff "Unfall" - nicht immer erfüllen Ereignisse, die der Versicherungsnehmer als Unfall der Gesellschaft meldet, die Voraussetzungen, um im Sinne der Vertragsbedingungen als Unfall zu gelten.
Häufig ist es schwierig zu entscheiden, ob "der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung" erlitten hat.
Weiterhin bereiten verschiedene Fristen den Versicherungsnehmern Probleme. Wer beispielsweise Ansprüche wegen Invalidität geltend macht, muss beachten, dass diese:
  • innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aufgetreten ist
  • vor Ablauf einer weiteren Frist von drei Monaten ärztlich festgestellt wurde
Die Meldung der Ansprüche muss ebenfalls innerhalb der vorgenannten Fristen stattfinden.
Damit die Versicherer den Hergang des Unfalls nachvollziehen und prüfen können, ob z.B. die Verletzungen zu den Ereignissen passen, ist eine genaue Schilderung der Vorgänge wichtig.