AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG haben ihre Einsprüche im Kartellverfahren gegen deutsche Industrieversicherungen zurückgenommen. Die im März 2005 verhängten Bußgelder in Höhe von etwa 96 Mio € sind rechtskräftig.
Damit ist das Verfahren gegen Industrieversicherer am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beendet.
2005 waren Bußgelder in Höhe von 150 Mio. € gegen insgesamt 18 Versicherer und 22 Vorstandsmitglieder vom Bundeskartellamt verhängt worden. Der Vorwurf: Vor allem in den Bereichen der industriellen Sachversicherung, Transport- und Gebäudeversicherung sei es seit 1999 zu Absprachen gekommen, um Wettbewerb zu verhindern und höhere Prämien herbeizuführen.
Das OLG hatte die Beweisaufnahme bereits abgeschlossen und Sachverständige damit beauftragt, mögliche kartellbedingte Mehrerlöse zu berechnen.
Nach mündlicher Anhörung wäre es dem OLG möglich gewesen, von der durch das Bundeskartellamt festgesetzten Buße abzuweichen.