Neuer Pflegetagegeld-Tarif

Die Landeskrankenhilfe (LKH) bietet seit August einen neuen Pflegetagegeldtarif (PT) an.

Angepasst an die Pflegestufen bietet "PT" drei Tarifstufen:

  • TOP-Schutz
    leistet ab Pflegestufe I
  • Privat-Schutz
    leistet ab Pflegestufe II
  • und Grund-Schutz
    leistet ab Pflegestufe III

Der Versicherungsschutz ist zeitlich nicht begrenzt und tritt ohne Warte- oder Karenzzeit ein.
In allen drei Tarifstufen können Tagessätze bis zu 150 Euro abgeschlossen werden.

Das Tagegeld ist dynamisch und wird ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten in Deutschland angepasst. 
 
Die Leistungen aus dem Tarif bestimmen sich nach der Höhe des Pflegetagegeldes, der Tarifstufe und der Pflegestufe, die in der Pflegepflichtversicherung besteht. 

Stellt die private oder soziale Pflegekasse bei versicherten Personen in der Pflegestufe III einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand fest (Härtefall), wird das versicherte Pflegetagegeld bis 130 Prozent ausgezahlt. Solange für die versicherte Person in der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung die Pflegestufe III besteht, wird der Tarif PT für diese Person beitragsfrei gestellt.