Wenig Zeit zur Fristbeachtung

Bis zum 22. September müssen Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen in den USA geltend anmelden.


Mit dem Zusammenbruch der Lehman-Brothers gerieten die Fehlentwicklungen der Finanzwelt in den Fokus der Öffentlichkeit - in den Medien wird dieses Ereignis häufig als Beginn der Finanzkrise bezeichnet. 
Das zuständige Insolvenzgericht in New York hat bekanntgegeben, dass Forderungen bis zum 22. September in den USA angemeldet werden müssen. 
Für Zertifikate, die Tochtergesellschaften (Lehman Brothers Treasury) gelten andere Fristen. 

Verbraucherschützer begrüßen die Einleitung des Insolvenz-Verfahrens, wissen aber, dass Inhaber von Zertifikaten nicht vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden und dass solche Verfahren oft Jahre dauern können.

Um zumindest fristgerecht Forderungen anzumelden, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Leitfaden und Formulare auf seiner Seite zum Download bereitgestellt.