Wer Versicherungen oder Investments vermittelt, muss auch über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Nachdem Tchibo keine Verweise auf Fonds mehr auf seine Webseiten stellt, sehen sich Versicherungstip, Wettbewerbsverein und der Bundesverband Finanzdienstleistung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Die Anforderungen an Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen sind hoch und gesetzlich geregelt. Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb.
Das Landgericht Hamburg muss sich derzeit mit einer Klage von AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dem Wettbewerbsverein WiW und dem Branchendienst Versicherungstip gegen die Tchibo direct GmbH befassen.
Grund der Klage: Unzulässige Investment- und Versicheurngsvermittlung.
Über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung verfügte Tchibo nicht. Inzwischen stellte Tchibo das Angebot ein - begründete diese Entscheidung allerdings mit dem rückläufigen Interesse der Kunden.
Tchibo beruft sich in dieser Angelegenheit auf den " Tippgeber-Status" - dieser ist aber umstritten. Bereits 2008 war der Discounter Rewe mit seinem Versuch als "Tippgeber" Versicherungen an der Ladentheke zu verkaufen, gescheitert - auch damals hatte der AfW geklagt.