Die Debeka erwirkt eine einstweilige Verfügung, Verbände begrüßen die Entscheidung und die Fachpresse gibt sich größte Mühe, eine Ratgeber-Broschüre der Hamburger Verbraucherzentrale zu widerlegen.
Mit einer vor dem Landgericht Berlin erwirkten einstweiligen Verfügung, erreichte die Auseinandersetzung ihren vorläufigen Höhepunkt ( versicherungsbote.de berichtete ).
AfW und BVK begrüßten die Entscheidung, die Debeka teilte mit, im Interesse der Kunden zu handeln und Professor Peter Albrecht analysierte für das versicherungsjournal sehr ausführlich die Fehler der Broschüre.
Warum aber die Debeka mit der Einleitung gerichtlicher Schritte den „Ampelcheck- Geldanlage“ wieder in den medialen Blickpunkt rückte, bleibt ihr Geheimnis.
Bereits 1983 wurde gerichtlich gegen eine Broschüre, die der Bund der Versicherten gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg herausgegeben hatte („Versicherung – ja, aber...“), vorgegangen.
Damals wehrte sich der Bund der Lebensversicherer (vergeblich) gegen die Aussage, dass Lebensversicherungen zur Altersvorsorge „legaler Betrug“ seien.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits Widerstand gegen den ihr auferlegten „Maulkorb“ angekündigt. Damit scheint der Boden für eine intensivere gerichtliche Auseinandersetzung bereitet - Ausgang offen.
Doch geht es insbesondere den Makler-Verbänden nicht "nur" um schlechte Recherche, verzerrende Darstellung von Versicherungsprodukten und Fehlinformation für Verbraucher.
Die Verbraucherzentralen führen Beratungen gegen Entgelt durch; dass dies ohne die Regelungen stattfindet, die für Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler gelten, kann man als dem fairen Wettbewerb zuwiderlaufend verstehen.
Auch für Verbraucherschützer sollten dieselben Anforderungen wie für Makler und Vermittler gelten. Sowohl Sachkundeprüfung als auch Dokumentations- und Haftungspflichten sollten für die Berater der Verbraucherzentralen bindend sein.
Ähnlich sieht es die IHK Schleswig-Holstein. Sie hat dem Antrag der BdV Mitgliederservice GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bundes der Versicherten (BdV), sich auf die Rolle des „Tippgebers“ zurückziehen zu dürfen, nicht entsprochen.
Der BdV muss sich also den Anforderungen an einen Vermittler stellen.
Es bleibt zu wünschen, dass diese Entscheidung mehr Einfluss auf die Debatte um Honorarberatung und das Selbstverständnis der Verbraucherzentralen hat, als das Gezerre um ein Empfehlungsheftchen aus Hamburg.
Michael Fiedler