Kaum Umstufungen in der Kfz-Verischerung

In der Regionalstruktur der Autoversicherung gibt es in diesem Jahr kaum Veränderungen. Rund 63 Prozent der 418 Zulassungsbezirke bleiben in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse. Von den zugelassenen Pkws bleiben sogar etwa 67 Prozent in derselben Regionaleinstufung – im Jahr zuvor waren dies gut 68 Prozent.


Die Autobesitzer der Insel Rügen dürfen sich auf eine deutlich günstigere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung freuen: Ihr Landkreis wird um drei Klassen niedriger eingestuft. Ihr Indexwert liegt jetzt mit 98,03 nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt (Index: 100). Einen der niedrigsten Indizes der Regionalstatistik für die Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Landkreis Mecklenburg-Strelitz mit einem Index von 71,95. Nur der brandenburgische Elbe-Elster-Kreis mit einem Indexwert von nur 69,01 liegt noch besser.

In der Regionalstruktur für die Vollkaskoversicherung ändert sich in gut 76 Prozent der Zulassungsbezirke nichts. Fast 15 Prozent werden eine Klasse günstiger eingestuft. Kein einziger Zulassungsbezirk wird um mehr als eine Klasse umgestuft. In Teilkasko bleiben 76 Prozent der Kreise in der gleichen Klasse.

Der günstigste Zulassungsbezirk in der Autohaftpflichtversicherung ist neben dem Elbe-Elster-Kreis und Mecklenburg-Strelitz der Kreis Oberspreewald-Lausitz (Index 73,97). Schlusslicht wie im Vorjahr: der Landkreis Kaufbeuren. Hier hat sich der Indexwert noch um 12,31 Punkte auf 139,80 verschlechtert. In der Vollkaskoversicherung fährt man wie im Vorjahr am günstigsten im Kreis Oldenburg in Oldenburg (74,09) – den höchsten Wert hat der Kreis Ostallgäu (132,71). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 56,47 in Würzburg bis 213,19 im Kreis Uecker-Randow.

Die sogenannte Regionalklasse ist, ähnlich wie die Typklasse, die sich auf die Schäden der jeweiligen Fahrzeugtypen bezieht, ein Tarifmerkmal zur Berechnung der Prämien zur Kfz-Versicherung. Die jährlich angepassten Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadenfälle, die durch Fahrzeuge, die in einer bestimmten Region zugelassen sind, verursacht werden. Ändern sich durch eine Kreisgebietsreform die Kreisgrenzen, müssen auch die Regionalstatistiken, die sich auf die Zulassungsbezirke beziehen, angepasst werden.

Die neue Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge, für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit – in der Regel ab dem 1. Januar 2010 – angewendet werden.

Im Internet ist sie unter www.gdv.de oder www.versicherung-und-verkehr.de zu finden.