Veränderungen beim Kfz-Tarif

Zum Oktober 2009 führt die Bayrische Beamten Versicherung AG (BBV) für Privatpersonen, Freie Berufe und Firmen einen neuen Kfz-Tarif ein, der auf differenzierte Tarif-Varianten verzichtet.

und Versicherungsschutz ab Januar 2010 bietet.
Neu bei der Fahrzeug-Versicherung der BBV ist der Produktbaustein "BBV-Kasko-Komfort". Diese Deckungserweiterung beinhaltet:
  • Neuwertentschädigung bei Totalschaden für neue Pkw im Erstbesitz bis zu 24 Monaten,
  • Einschluss von Folgeschäden durch Marderbiss bis 3.000 EUR
  • Erweiterung auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Ab 30 schadenfreien Jahren in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung reduziert sich der Beitragssatz auf 28 Prozent.

In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung gilt die hohe pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR. Für jede geschädigte Person stehen bis zu 8 Mio. EUR zur Verfügung. Eine Umweltschaden-Versicherung sowie das Programm „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ sind ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.

Neu in der Teilkasko-Versicherung sind Nachlässe für jedes schadenfreie Jahr in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung.
In der Fahrzeug-Versicherung wird generell auf eine Werkstattbindung ebenso wie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Deckung gibt es beitragsfrei für erweiterte Elementarrisiken wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Muren.
Ebenfalls enthalten sind Sonderausstattungen wie z.B. Audio- oder Navigationssysteme bis 5.000 EUR.

Der Kraftfahrt-Tarif kann zusätzlich um folgende Punkte erweitert werden:
  • Gap-Deckung (auch als Leasing-Restwert-Versicherung bekannt)
  • Schutzbrief mit Service-Hotline bei Pannen und Unfällen inkl. Mietwagen (unabhängig von der Entfernung zum Schadenort)
  • Fahrer-Unfallversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung


BBV