Ein New Yorker Gericht entschied, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht die Einstufungen der Rating-Spezialisten schützt.
Die Aktien von Moody's und anderen US Rating-Agenturen sind im Keller. Grund dafür ist unter anderem ein Entscheidung der New Yorker Richterin Shira Scheindlin.
Die Richterin ließ eine Klage der Abu Dhabi Commercial Bank und des Bezirks King County (Bundesstaat Washington) zu.
Sowohl Moody's als auch Standard & Poor's (S&P) sollen wegen angeblich irreführender Anlageurteile vor Gericht.
Beide Agenturen beriefen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.
Dem folgte das Gericht nicht. Rating-Urteile würden sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten, sondern an den ausgewählten Kreis der Investoren.
Die Urteile der Rating-Agenturen seien wichtiger Bestandteil der Anlageentscheidung. Diese werde von institutionellen oder privaten Anlegern getroffen und nicht von der Öffentlichkeit.
Der Terminus "irreführende Anlageberatung" erinnert ein wenig an die Auseinandersetzung zwischen Debeka und Verbraucherzentrale Hamburg ( versicherungsbote.de berichtete ).
Welche Folgen sich insgesamt für Rating-Agenturen ergeben, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.