Die weiterhin angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlasst die Europäische Reiseversicherung dazu, ihr ursprünglich befristetes Angebot von Zusatzleistungen in der Reiserücktrittsversicherung zu verlängern.
Die Folgen der Finanzkrise werden sich noch deutlicher auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen fürchten viele Experten.
Mehr Sicherheit in schwierigen Zeiten - das möchte die ERV mit ihrer Maßnahme vermitteln.
Deshalb wird das ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Angebot in der Reiserücktrittsversicherung bis 30. Juni 2010 verlängert.
Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktritts-Versicherung die Wahl:
Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
Möchte er aber seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären.
Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Reise kostet 1.000 Euro, die Anzahlung von 300 Euro wurde bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro. Kurz vor Reiseantritt verliert der Versicherte aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen. Entscheidet sich der Versicherte, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die verbliebenen 700 Euro Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet den Versicherten so nur noch 300 Euro und er kann trotz Arbeitsplatzverlust seinen Urlaub antreten – zu einem für ihn noch leistbaren Preis.
Der Urlaubszuschuss ist Bestandteil der Reiserücktritts-Versicherung der ERV und gilt - ohne Prämienzuschlag - für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets, die bis zum 30. Juni 2010 getätigt werden. Bei Jahres-Versicherungs-Tarifen muss die Reisebuchung in diesem Zeitraum erfolgen.
Kurzarbeit weiterhin abgesichert
Auch die Absicherung von Kurzarbeit im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung ist bis einschließlich 30. Juni 2010 verlängert. Entsprechend der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist, und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.
Europäische Reiseversicherung