Seit 1995 ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen verpflichtet, Statistiken - z.B. eine unternehmensindividualisierte Beschwerdestatistik - zu veröffentlichen. Das Amt ging in der BaFin auf, die dieser Pflicht nachkommt.
Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die BaFin:
Beschwerdestatistik
Statistiken über Stand und Entwicklung der Erstversicherer
Lage der Rückversicherer
Wahrscheinlichkeitstafeln der privaten Krankenversicherung
Kapitalanlagen der Versicherungen