Gesetzliche Grundlagen zur Honorarberatung gefordert

Der Arbeitskreis "Vertrauen in die Finanzmärkte" der IHK Frankfurt hat ein Positionspapier erarbeitet, das die Diskussion um Honorarberatung, Courtagemodell und Provisionsabgabeverbot versachlichen soll. Die Einführung der Berufsbezeichnung "unabhängiger Finanzberater" solle zusammen mit einer verbindlichen Gebührenordnung vorangetrieben werden.


Die IHK Frankfurt am Main fordert, die Arbeit für die Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlageberater auf ein sicheres Fundament zu stellen.
„Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nachhaltig erschüttert. Nun müssen Strukturen etabliert werden, um Qualität und Transparenz und somit wieder Vertrauen in die Finanzbranche zu schaffen“, sagt Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des Ausschusses Finanzdienstleistungen der IHK Frankfurt am Main.
Er betont, Honorar- und Provisionsberatung dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die aktuelle Diskussion um die verschiedenen Vergütungsmodelle ist nicht zielführend. Vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, verlässliche gesetzliche Grundlagen für die Honorarberatung zu schaffen. Ein Verharren im ungeregelten rechtlichen Raum ist für Berater und Verbraucher nicht länger zumutbar.“

Die Schaffung und rechtliche Verankerung eines Berufsbildes „Unabhängiger Finanzberater“ ist nach Ansicht des Arbeitskreises „Vertrauen in die Finanzmärkte“ des IHK-Finanzdienstleistungsausschusses dabei ein wesentlicher Eckpunkt. „Es ist dringend erforderlich, die Berufsbezeichnung ‚Unabhängiger Finanzberater‘ einzuführen, welcher das Tätigkeitsfeld des Beraters wirklich widerspiegelt.
Es geht darum, dass die Verbraucher auf Basis transparenter Berufsgrundsätze und Bezeichnungen frei zwischen den beiden Entlohnungsmodellen Provision und Honorar entscheiden und die für sie beste Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung wählen können“, sagt Dietmar Vogelsang, Leiter des Arbeitskreises.

Die Leistungen des Unabhängigen Finanzberaters müssten laut Aussagen der IHK-Finanzexperten ausschließlich durch ein Honorar vergütet werden, das der Auftraggeber zahlt. Dieses Honorar sollte immer fällig werden, unabhängig ob es zum Vertragsabschluss für ein Geld-, Kapitalanlage-, Versicherungs- oder Finanzierungsprodukt kommt oder nicht.
Provisionen oder sonstige Leistungen Dritter seien abzulehnen, da der Bezug von Provisionen gegen die notwendige Unabhängigkeit des Beraters spricht. Vielmehr müssten Honorartarife eingeführt werden, eine Art Gebührenordnung analog zu anderen Freien Berufen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Eine vergleichbare Forderung stellte auch der Maklerpool Invers GmbH (versicherungsbote.de berichtete).

„Weiterhin muss der Unabhängige Finanzberater die Haftungsverantwortung für seine Empfehlungen übernehmen. Er ist verpflichtet, eine seinem Tätigkeitsumfang angemessene und ausreichend dimensionierte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Schaden einer möglichen Falschberatung ersetzen kann“ so Vogelsang.

Aus Sicht des Arbeitskreises setzt eine kompetente Beratung eine angemessene Qualifikation und Erfahrung der beratenden Person voraus. „Zulassung, Registrierung und laufende Kontrolle im Sinne einer berufsständischen Lösung müssen gewährleistet sein. Umfang und Tiefe der Ausbildung müssen sich an dem abgedeckten Dienstleistungsspektrum (Finanzplanungsleistungen, Geld- und Kapitalanlagen, Versicherungs- und Finanzierungsprodukte) orientieren“, sagt Vogelsang.

Die Finanzexperten der IHK sehen den Gesetzgeber im Zugzwang, die gesetzliche Basis für eine wirklich unabhängige, qualifizierte und ausschließlich an den Interessen des Beratungssuchenden ausgerichtete Finanzberatung zu legen.

„Das Bundesverbraucherschutzministerium ist aufgefordert, schnellstmöglich Regelungen zu erlassen, die die Definition der notwendigen Qualifikationen, die Einrichtung eines ordentlichen Zulassungsverfahrens und die Festlegung eines Provisionsannahmeverbotes beinhalten. Nur wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, ist gewährleistet, dass Kapitalanleger transparent zwischen Honorar- und Provisionsberatung wählen und bei der Beratung auf Honorarbasis darauf vertrauen können, dass der Berater über die notwendigen Kenntnisse verfügt und nach einem rechtlich verpflichtenden Kodex handelt“, sagt Pfefferkorn.

Das vollständige Positionspapier im PDF-Format