Das Kabinett hat heute die vom Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vorgelegten Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler will mit dem Maßnahmenbündel die medizinische Versorgung der Menschen und die Innovationsfähigkeit in Deutschland sichern.
Das Paket vereine kurzfristig wirksame Maßnahmen, Deregulierung und strukturelle, langfristig wirksame Veränderungen. Der Zugang zu neuen, innovativen Medikamenten wäre somit gewährleistet, die Preise für Arzneimittel werden nicht mehr von den Herstellern diktiert. Erstmals werden Verhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen eingeführt.
Der Gesundheitsminister begründet: „Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver eingesetzt werden. Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese auch bezahlbar sind.“
Die Neuordnung des Arzneimittelmarktes verfolgt drei Ziele:
- Den Menschen müssen im Krankheitsfall die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung stehen.
- Die Preise und Verordnungen von Arzneimitteln müssen wirtschaftlich und kosteneffizient sein.
- Es müssen verlässliche Rahmenbedingungen für Innovationen, die Versorgung der Versicherten und die Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen werden.
Kurzfristig wird der Herstellerabschlag für alle Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen, zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2013 von sechs auf 16 Prozent erhöht.
Für die Geltungsdauer des erhöhten Abschlags gilt ein Preisstopp. Preiserhöhungen werden durch einen Zusatzrabatt in gleicher Höhe für die GKV neutralisiert.
Preisbasis ist der 1. August 2009. Der Preisstopp gilt bis zum 31.12.2013. Mit diesen kurzfristig wirksamen Maßnahmen wird der Raum für strukturelle Änderungen geschaffen.
Pharmaunternehmen müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen. Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen aufweisen, werden in eine bestehende Festbetragsgruppe eingruppiert.
Damit wird die Erstattung begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente. Wird ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits im Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, treten die Krankenkassen in Preisverhandlungen mit dem jeweiligen Hersteller.
Das vorhandene Instrumentarium zur Steuerung der Arzneimittelausgaben wird dereguliert. Dies betrifft den Bestandsmarkt ebenso wie neue Arzneimittel.
Unter anderem werden Rabattverträge für Generika wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten z. B. die Möglichkeit, im Rahmen einer Mehrkostenregelung auch nicht rabattierte Arzneimittel auszuwählen. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Jahre 2009 um 5,3 Prozent je Versicherten gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von etwa 1,5 Mrd. Euro.
In den nächsten Wochen wird das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten.
mk