Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Ziel der gemeinsamen Forderungen an den Gesetzgeber ist eine Fortentwicklung und Flexibilisierung der Vergütungsstrukturen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für Vertragszahnärzte und Ersatzkassen herstellen.
Neben der Zahl der Versicherten müsse auch die Versichertenstruktur einer Krankenkasse bei der Festlegung der Honorarvolumina berücksichtigt werden können. Nötig wären adäquate Steuerungselemente, die den zahnmedizinischen Fortschritt nicht behinderten. Dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber in der GKV wäre, belegte die Entwicklung der letzten Jahre.
Auch der Vorstandsvorsitzende des vdek , Thomas Ballast, sieht dringenden Reformbedarf: „Historisch bedingt haben wir bei Primär- und Ersatzkassen unterschiedliche Vergütungen für zahnärztliche Leistungen. Anders als für die vertragsärztliche Vergütung und die Vergütung von Krankenhausleistungen sind diese Unterschiede bisher im zahnärztlichen Honorarbereich nicht per Gesetz behoben worden. Für die Ersatzkassen bedeutet das spürbare Wettbewerbsnachteile und führt somit für unsere Versicherten zu finanziellen Belastungen.
Daher sei eine Angleichung der Honorare notwendig. Das könne auf Länderebene passieren, damit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Vorgeschlagen werde eine nach der Versichertenzahl der einzelnen Kasse und deren tatsächlichen Leistungsbedarf gewichtete Angleichung. Damit stelle man sicher, dass für alle Krankenkassen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gelten und für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten insgesamt künftig nicht weniger Mittel als bisher zur Verfügung stünden.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Verband der Ersatzkassen e. V.