BU-Plus - neuer Tarif für Berufseinsteiger

Jungen Menschen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn fehlt oft der finanzielle Spielraum für den eigentlich notwendigen Berufsunfähigkeits-Schutz. Mit „BU-Plus“ bietet die Nürnberger Lebensversicherung AG jetzt im Rahmen ihrer Selbstständigen-Comfort-BU-Versicherung eine Dynamikvariante.


Mit dem Tarif „BU-Plus“ der Nürnberger Versicherungsgruppe haben Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger die Möglichkeit, in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn gezielt die versicherte BU-Rente ereignisunabhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dadurch kann die Rente bei größeren Einkommenssprüngen – zum Beispiel nach Abschluss der Ausbildung oder nach Ende der Probezeit – an den gestiegenen Bedarf angepasst werden. Innerhalb weniger Jahre kann sie mehr als verdoppelt werden. Gerade für junge Akademiker ist der mitwachsende Schutz eine wichtige Option.

Dreimal erhöhen

Bei Antragstellung legt der Kunde den ersten Erhöhungstermin fest. Dieser liegt ein bis vier Jahre nach Vertragsbeginn. Zwei weitere Erhöhungen folgen im festen Abstand von zwei bzw vier Jahren. Zu jedem Termin kann der Kunde neu entscheiden, ob er die Erhöhung um jeweils 50 Prozent der Anfangsrente annehmen möchte.

Ein Beispiel: Der Kunde wird im Juni 2012 seine Ausbildung zum Bürokaufmann beenden. Er schließt eine selbstständige BU-Versicherung mit „BU-Plus“ zum Juni 2010 ab und legt im Antrag fest, dass sich seine versicherte Anfangsrente von monatlich 500 EUR erstmals zwei Jahre nach Vertragsabschluss um 50 Prozent erhöhen soll. Ab Juni 2012 ist er mit 750 EUR Monatsrente versichert. Weitere Erhöhungstermine sind Juni 2014 (Monatsrente 1.000 EUR) und Juni 2016 (1.250 EUR). Ab 2017 setze dann die normale jährliche Beitragsdynamik von 3 bis 5 Prozent ein.

Eckpunkte

Die maximale Jahresrente bei Vertragsbeginn beträgt 12.000 EUR. Zum ersten Erhöhungstermin darf die versicherte Person höchstens 30 Jahre alt sein. Die Erhöhung ist möglich, sofern der Kunde zu den Erhöhungsterminen bereits berufstätig – also nicht mehr Student oder Auszubildender – ist. Außerdem gelte für den Kunden u. a. auch der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

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