Seit dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für das Geschäft mit Verbraucherkrediten. Pünktlich zum Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage ist von LexisNexis der Praxisleitfaden „Verbraucherkreditrichtlinie richtig umsetzen“ erschienen. Ob neue Informationspflichten oder korrekte Werbeform − die Broschüre behandelt alle Änderungen für Finanzdienstleister und verdeutlicht, wie die gesetzlichen Vorgaben künftig in den Geschäftsablauf integriert werden können.
In Deutschland betrug der Bestand an Konsumentenkrediten allein im Jahr 2008 rund 224 Mrd. Euro. Das Geschäft mit Verbraucherkrediten unterliegt aber künftig noch größeren Regularien. Das neue Regelwerk sieht unter anderem standardisierte Mustervorlagen für Kreditinformationen, eine einheitliche Form sowie identische Inhalte von Verbraucherkrediten und Auswirkungen bei Nichterfüllung dieser Parameter vor.
Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit gegeben, aus einer größeren Auswahl von Verbraucherdarlehn europaweit das für ihn richtige Angebot finden zu können. Der Gesetzgeber will aber auch die Qualität der Produkte und die Konditionen für Verbraucherkredite verbessern, um den Wettbewerb im neuen EU-Binnenmarkt anzuregen.
Nach der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie und der Regulierung der Anlageberatung durch die Richtlinie über Märkte der Finanzinstrumente (MiFiD) kommt auf die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche eine neue Welle an Gesetzesänderungen zu.
Die Einführung der neuen Kreditvorgaben im Privatkundengeschäft sollte jedoch vor allem als Chance gesehen werden. Denn wer kann dem Kunden die vielen Informationen besser erklären als der qualifizierte Finanzberater oder Makler? Durch die Verbraucherkreditrichtlinie entsteht ein ganz neues Aufgabengebiet. Finanzdienstleister können in Zukunft die Angebote auch aus den europäischen Nachbarstaaten einfacher mit deutschen Angeboten vergleichen.
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen die Vorschriften zum Verbraucherdarlehnsrecht aber noch weiter ergänzt werden. Seit dem 24. März 2010 liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehnsverträge vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Den Lesern des Leitfadens "Verbraucherkreditrichtlinie richtig umsetzen" steht ein speziell eingerichteter Online-Service zur Verfügung. Darüber können sie die in der Broschüre behandelten Gesetzestexte sowie interessante Formulare und Mustertexte aktuell abrufen.
LexisNexis