Das Bundeskabinett hat im Frühjahr dieses Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Dies bedeutet geringere Einspeisevergütungen für Betreiber, die ihre Solarstromanlagen ab 01. Juli 2010 in Betrieb nehmen.
Senkung der Einspeisevergütung
Für Dachanlagen verringert sich ab Juli die Vergütung zusätzlich einmalig um 16 Prozent. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen muss eine Senkung um elf Prozent verkraftet werden, bei anderen Flächen um 15 Prozent.
"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", bekräftigt Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Allerdings bedingt der Preisverfall bei Photovoltaikanlagen um bis zu 40 Prozent eine Überförderung und wirtschaftliche Fehlanreize. Daher werde die Einspeisevergütung an die aktuelle Marktentwicklung mit Wirkung ab dem 01. Juli 2010 angepasst.
Höheres Ausbauvolumen
In diesem Zusammenhang ist die neue Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben. Wird das Ausbauziel von 3.500 Megawatt pro Jahr überschritten, bedeutet dies wiederum verringerte Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und 2010 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen, und zwar über den im EEG festgelegten Degressionssatz von 9 Prozent hinaus.
Stärkere Förderung für Eigenverbrauch
Der Beschluss sieht für den Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen eine stärkere Förderung vor. Dies äußere sich in 0,08 (statt bisher 0,03) Euro pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", erklärt Röttgen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erneuerbare Energien