Ab Oktober baut "D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung AG" das Mediations-Angebot im privaten Bereich aus. Für Gewerbekunden wird ein "Web-Check" angeboten: Spezialisierte Anwälte prüfen Internetseiten auf rechtliche Fallstricke. Weitere Änderungen betreffen z.B. Vorsorgeverfügungen und Photovoltaikanlagen.
Zum Oktober 2010 weitet die "D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung" das Mediations-Angebot im privaten Bereich ihrer Kunden aus: Mediationsverfahren können in Zukunft auch in Rechtsgebieten durchgeführt werden, die bislang gar nicht oder nur in Teilen versicherbar waren (z. B. Familien- und Erbrecht, Baurecht).
Es gelten keinerlei Risikoausschlüsse mehr. Außerdem bestehen keine Wartezeiten. Das heißt, ein Mediationsverfahren kann – für einen Streitfall der nach Vertragsabschluss eingetreten ist – direkt in Anspruch genommen werden, ohne die bei Rechtsschutzversicherungen sonst übliche Wartezeit von drei Monaten.
Darüber hinaus erweitert die "D.A.S." ihre Produkte um zahlreiche Leistungen und bietet neue Rechtsdienstleistungen an:
So wird das Produktangebot für Gewerbekunden im Oktober um den Web-Check ergänzt.
Spezialisierte Anwälte überprüfen die Internetseiten von Gewerbekunden auf rechtliche Fallstricke. Kritische Bereiche sind neben dem Impressum zum Beispiel auch Verlinkungen auf fremde Seiten, Datenschutz, die Beachtung des Gleichstellungsgesetzes und – etwa wenn Shops eingebunden sind – Angaben zu Widerruf und Rückgaberechten.
Neu ist zudem die Kostenübernahme für die Beratung zur Erstellung eines Testaments, die allen Kunden ab Oktober zur Verfügung steht.
Benötigt der Versicherungsnehmer juristische Hilfe bei der Erstellung eines Testaments, vermittelt die Versicherung einen geeigneten Rechtsanwalt oder Notar und übernimmt die entstehenden Kosten.
Neuer Schutz für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage auf einem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind ab sofort mitversichert. Da Betreiber einer Photovoltaikanlage gewerbesteuerpflichtig sind und Einnahmen daraus demzufolge aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, waren Streitigkeiten rund um den Betrieb bislang nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Die "D.A.S." schließt diese Versicherungslücke nun mit dem neuen Tarif. Versichert sind zum Beispiel Streitigkeiten rund um die Anschaffung, den Betrieb und die Errichtung der Anlage.