Das Gesetz zur "Neuordnung des Arzneimittelmarktes" (AMNOG) wurde heute im Bundestag verabschiedet. Ein Hauptanliegen des Gesetzes ist es, die stark gestiegenen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen.
Die Umsetzung der Reform des GKV-Arzneimittelmarktes soll durch einen Dreiklang aus strukturellen Veränderungen, dem Abbau von Überregulierung und kurzfristigen Einsparungen umgesetzt werden. Der kurzfristige Handlungsbedarf sei auch deshalb besonders groß, weil die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stark gestiegen sind.
Das heute verabschiedete Gesetz sieht deshalb zusammen mit einer bereits am 30. Juli 2010 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vor.
Besonders hoch war der Ausgabenanstieg bei der Markteinführung neuer Arzneimittel. Den hohen Herstellerpreisen steht längst nicht immer ein adäquater Zusatznutzen gegenüber.
Zudem sind die Preise für wirklich innovative Arzneimittel mit deutlichem Zusatznutzen häufig sehr hoch. Sowohl bei der Preisbildung für innovative Medikamente als auch bei der Zusatznutzenbewertung neuer Arzneimittel gab es deshalb einen grundlegenden Korrekturbedarf, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Strukturelle Reformen und Deregulierung durch das Gesetz
Für alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller künftig Nachweise für einen Zusatznutzen vorlegen. Sofort nach Markteinführung wird eine kompakte, transparente Nutzenbewertung durchgeführt.
Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt. Für Arzneimittel mit Zusatznutzen werden die Preise auf Basis der Zusatznutzenbewertung in fairem Wettbewerb ausgehandelt. Mit der Neuregelung sollen rund 2 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden.
Pharmazeutische Unternehmen können ihre Preise künftig nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Ein fairer Ausgleich muss in direkten Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Arzneimittelhersteller und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. So soll der Wettbewerb gestärkt werden. Beide Seiten sollen künftig innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen Arzneimittels über Rabatte auf den vom Hersteller gewünschten Preis verhandeln.
Kernpunkt der Deregulierung ist die Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung sowie der Zweitmeinungsregelung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden verschlankt. Therapie- und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel sollen wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet werden. Insgesamt würde so unnötige Bürokratie für Versicherte und Leistungserbringer erheblich abgebaut, teilte das BMG mit.