Wenn der Boden bebt

Anfang der Woche bebte in Südwestdeutschland die Erde. Dabei wurden nicht nur die Einwohner von Nassau, wo das Epizentrum lag, hochgeschreckt. Bis nach Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und zum Saarland breitete sich das Beben mit einer zentralen Stärke von 4,4 aus. Laut Medienmeldungen gab es vereinzelt Risse an Gebäuden, sonst sei kein größerer Schaden entstanden. Da ist es gut, dass in den GDV-Musterverträgen im Bereich Wohngebäudeversicherung Naturgefahren, wie ein Erdbeben, Berücksichtigung finden.


In Deutschland gibt es immer wieder kleinere und größere Beben – vor allem entlang des Rheingrabens. Sogar Beben mit der Stärke 6,0 und mehr wurde in den vergangenen Jahrhunderten in Deutschland gemessen.

Bislang wurden nicht viele Naturrisiken von einer Standardgebäudeversicherung abgedeckt. Das soll sich nun ändern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt den Versicherungsunternehmen, die Wohngebäudeversicherung ab sofort inklusive Naturgefahrenschutz anzubieten (versicherungsbote.de berichtete).
Somit können Wohngebäude unter anderem gegen Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch versichern, und zwar ohne eine zusätzliche Absprache zur Elementarschadenversicherung.

Für Versicherte im Erdbebengebiet dürfte Paragraf 4 in den GDV-Musterverträgen von besonderem Interesse sein. Darin geht es bei die versicherten Naturgefahren und -schäden, zu denen auch Erdbeben zählen (§ 4 Abs. 1).

Hier kann der Mustervertrag mit den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen heruntergeladen werden.