Zum 01. Januar 2012 soll der Höchstrechnungszins auf 1,75 Prozent gesenkt werden. Das hat das Bundesministerium beschlossen. Das heißt: Der Garantiezins für Neuabschlüsse im Bereich Lebensversicherung sinkt. Und damit auch die Attraktivität dieser Vorsorgemöglichkeit?
Diese Entscheidung wirkt sich auf Verträge aus, die ab 2012 geschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich hinsichtlich des Höchstrechnungszinses nichts.
Mit der Senkung auf 1,75 Prozent sind unter anderem "GDV" und die "Deutsche Aktuarvereinigung" (DAV) nicht zufrieden. Sie hielten eine Absenkung auf 2,0 Prozent für ausreichend.
„Aufgrund des deutlichen Zins- und Inflationsanstiegs in jüngster Zeit sowie einer möglichen weiteren Zinsnormalisierung dank der positiven Konjunktur hätte das vollkommen ausgereicht“, sagte GDV-Vorsitzender Jörg von Fürstenwerth.
Der Höchstrechnungszins, mitunter auch Garantiezins genannt, ist der Zins, den Lebensversicherer für Deckungsrückstellungen maximal ansetzen dürfen. Er darf nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwerts betragen, der sich aus dem Anleihezins der vergangenen zehn Jahre ergibt. Wenn sich also diese Größe verändert, muss auch der Höchstrechnungszins angepasst werden.
Die Rentabilität errechnet sich nicht nur durch den Garantiezins. Auch laufende Überschüsse und Abschlussüberschuss beeinflussen den Ertrag für den Kunden.
Der Höchstrechnungszins, mitunter auch Garantiezins genannt, ist der Zins, den Lebensversicherer für Deckungsrückstellungen maximal ansetzen dürfen. Er darf nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwerts betragen, der sich aus dem Anleihezins der vergangenen zehn Jahre ergibt. Wenn sich also diese Größe verändert, muss auch der Höchstrechnungszins angepasst werden.
Die Rentabilität errechnet sich nicht nur durch den Garantiezins. Auch laufende Überschüsse und Abschlussüberschuss beeinflussen den Ertrag für den Kunden.