Betreibt ein Ehemann mit Nachdruck das Scheidungsverfahren und lässt sich davon auch nicht durch die Behauptungen seiner bisherigen Frau abbringen, es gäbe keinen akzeptablen Grund für ein Auseinandergehen, muss die Ehe trotz des Einspruchs der Ehegattin als zerrüttet angesehen werden.
Zumal dann, wenn der das Verfahren betreibende Mann die Zahlungen an seine Gattin eingestellt hat und endgültig zu einer neuen Partnerin gezogen ist. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden und die entsprechende Scheidung gegen den Willen einer 47-jährigen Frau für rechtmäßig erklärt (Az. 9 UF 90/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war das betroffene Paar seit 17 Jahren verheiratet. Nach Ansicht des Mannes war die Ehe spätestens nach einer drei Jahre zuvor begonnenen und erfolglos gebliebenen Paartherapie endgültig gescheitert, weshalb er das gemeinsame Einfamilienhaus verlassen und nach Aufgabe seiner aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnung sogar in die Wohnung seiner neuen Partnerin gezogen war. Die Ex-Frau dagegen hatte diesen Auszug nach eigener Aussage niemals als Trennung empfunden, da beispielsweise noch lange Zeit danach Sachen des Mannes im Haus verblieben waren.
Eine Fehleinschätzung allerdings, wie die Märkischen Richter betonten. Gemeinsame Mahlzeiten etwa aus Anlass des Umganges zwischen dem Mann und seinen Kindern seien keine ehelichen Gemeinsamkeiten. "Eine Ehe gilt auch dann als zerrüttet, wenn nur ein Partner sich abwendet und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Auf die bloßen Wunschvorstellungen der sich an der Ehe festklammernden Ex-Gattin kommt es dabei nicht mehr an.