Das Landgericht Hamburg hat mit Urteilen vom 10. Mai 2011 gegen die Versicherer "Ergo" und "Iduna" deren Vertragsklauseln zum Ratenzuschlag bei der Zahlung von Versicherungsprämien für unwirksam erklärt (312 O 390/10 bzw. 312 O 389/10).
Bereits am 3. Mai 2011 erging vom selben Gericht ein entsprechendes Urteil gegen die Neue Leben Lebensversicherung AG (312 O 334/10). Das Gericht folgte damit der Auffassung der den drei Fällen klagenden Verbraucherzentrale Hamburg. Ob die Versicherer gegen die Entscheidungen Berufung einlegen wollen, ist nicht bekannt.
Das Landgericht Hamburg wertet die fehlende Angabe des Effektivzinses als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Damit wird die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt, dass die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung der Jahresprämie gegen Aufschlag ein Kredit ist, für den der Preis als Effektivzins anzugeben ist. Außerdem hielt das Gericht die Klauseln der Versicherer für intransparent daher unwirksam.