Kein Wohngeld fürs Wohnen in einem Wohnwagen

Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, betrifft das Urteil eine Auszubildende im rheinland-pfälzischen Landkreis Bernkastel-Wittlich. Statt einen festen Wohnsitz zu haben, zog sie dort mit ihrem Wohnwagen herum. Zwar wurde dieser am jeweiligen Standort immer wieder fest installiert und ans Strom- und, soweit möglich, Wassernetz angeschlossen.

"Trotzdem fehlt der vagabundierenden Unterkunft wegen der wechselnden Standorte die notwendige Wohnraumeigenschaft", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Entscheidung des Gerichts. Zweck des Wohngeldes wäre die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dafür seien die Voraussetzungen bei ständiger Wanderschaft in einem Wohnwagen aber denkbar ungünstig.