Die "Roland Rechtsschutz-Versicherung AG" hat ihr Angebot für Manager neu aufgelegt. So verzichtet der Versicherer nun bei einer Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren auf das Rückforderungsrecht.
Mit der Neuauflage werden alle drei versicherbaren Bereiche des Top-Manager-Rechtsschutzes erweitert: der Universal-Straf-, der Anstellungsvertrags- und der Vermögensschaden-Rechtsschutz.
In allen drei Bereichen sind neu hinzukommende Funktionen und Risiken des Top-Managers nun durch eine Vorsorge-Versicherung gedeckt. Wechselt ein Top-Manager das Unternehmen, ist seine alte Tätigkeit während der Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrags noch bis zu drei Jahre mitversichert.
Schutz auch bei Vorwurf eines Verbrechens
Im Universal-Straf-Rechtsschutz der Roland sind Top-Manager zukünftig auch dann geschützt, wenn ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Außerdem verzichtet der Versicherer bei einer Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren nun auf das Rückforderungsrecht. Das heißt, anders als bei einer Vorsatzverurteilung üblich, muss der Top-Manager die erbrachten Leistungen in diesem Fall nicht an Roland zurückerstatten.
Neu im Universal-Straf-Rechtsschutz für Top-Manager ist auch, dass Roland die Kosten für Prozessbeobachtung und Recherchen, zum Beispiel durch eine Wirtschaftsdetektei, übernimmt. Darüber hinaus kann sich der Manager durch einen Strafverteidiger beraten lassen, noch bevor ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Auch der Rechtsschutz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist jetzt im Universal-Straf-Rechtsschutz inbegriffen. So können Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden.
Erweitertes Mediationsverfahren
Sowohl im Anstellungsvertrags- als auch im Vermögensschaden-Rechtsschutz wurde die Kostenübernahme in Mediationsverfahren erweitert. Roland zahlt die Mediationskosten bis zu 10.000 Euro je Rechtsschutzfall nun ergänzend zu einem gerichtlichen Verfahren statt wie bisher alternativ. Im Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz sind nun außerdem auch Übersetzungs- und Dolmetscherkosten enthalten.
Keine höheren Beiträge
Mit der Neuauflage des Top-Manager-Rechtsschutzes sind keine Beitragssteigerungen verbunden. Wie der Versicherer mitteilte, seien die Beiträge im Universal-Straf-Rechtsschutz sogar gesenkt worden.