Seit heute sind bei der Anlageberatung zum Wertpapierkauf die sogenannten "Produktinformationsblätter" verpflichtend. Das PIB muss kurz, leicht verständlich und werbefrei sein. Zusätzlich müssen klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten sein.
"Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs", sagte Verbraucherschutzministerin Aigner am Dienstag in Berlin.
Die sogenannten "Produktinformationsblätter" werden ab 1. Juli bei der Anlageberatung zum Wertpapierkauf verpflichtend. "Ich freue mich, dass meine Initiative für das Produktinformationsblatt per Gesetz umgesetzt wird. Für den Verbraucher werden Kosten und Risken einer Geldanlage künftig auf den ersten Blick erkennbar sein", so Aigner. Der Beipackzettel sei neben dem Beratungsprotokoll, den verschärften Haftungsregeln und der erweiterten Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein weiterer, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, sagte die Bundesministerin.
"Ich erwarte, dass alle Institute in Deutschland einen einheitlichen Standard gewährleisten. Nur mit einem einheitlichen Beipackzettel können die Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen, deren Chancen und Risiken vergleichen", so Aigner. Jeder Verbraucher soll auf einen Blick die Konditionen erkennen können. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gemäß den Vorgaben ein einheitliches Muster entwickelt hat, das von allen Banken und Sparkassen verwendet werden soll.
Die gesetzlichen Vorgaben im Überblick:
Das Produktinformationsblatt darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, in Ausnahmefällen nicht mehr als drei Seiten, etwa bei Derivaten und Termingeschäften.
Es muss
- die Art des Anlageprodukts,
- seine Funktionsweise,
- die damit verbundenen Risiken,
- die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen
- Marktbedingungen sowie
- die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.
Durch eine weitere Gesetzesinitiative, die der Deutschen Bundestag derzeit noch berät, wird das Produktinformationsblatt künftig auch für andere Vermögensanlagen wie zum Beispiel geschlossene Fonds eingeführt.