Ein Busfahrer muss vor dem Losfahren nicht jedes Mal bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob tatsächlich alle Insassen sicher Platz genommen haben. Der Fahrer eines Linienbusses kann vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass die eingestiegenen Passagiere entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Bremen festgestellt (Az. 3 U 19/10).
Nach Auffassung der Richter ist der Sturz eines einzelnen Fahrgastes vielmehr ausschließlich auf dessen mangelnde Vorsicht zurückzuführen, wenn alle anderen Passagiere im anfahrenden Fahrzeug in keinerlei Weise betroffen wurden und es keine anderen Ursachen dafür gab.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, bestieg eine Frau in Bremerhaven einen Gelenkbus durch die Vordertür, ging nach hinten und stürzte schwer, als der Bus anfuhr. Allerdings hatte sie sich in diesem Augenblick noch einmal umgedreht, um in Fahrtrichtung sitzen zu kommen - ohne sich dabei festzuhalten. So steht es zumindest in dem von ihr ausgefüllten Fragebogen zum Unfallgeschehen, in dessen Folge zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon Behandlungskosten in Höhe von 4.375,47 Euro aufgelaufen waren.
Ausgaben, auf denen die Unfallversicherung der Frau jedoch im Unterschied zu ähnlichen Fällen alleine sitzen bleiben wird. Eine Mitschuld des Fahrers bzw. eine zu berücksichtigende Betriebsgefahr seitens des Betreibers des Linienbusses schließt das Gericht hier nämlich gänzlich aus. "Die Verunglückte hat damit rechnen müssen, dass der Bus jeden Moment anfahren kann, und sich dennoch noch einmal umgedreht und beim Hinsetzen nicht einmal festgehalten", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das eklatante Versäumnis der Frau. Der Busfahrer dagegen ist offenbar ganz "normal" angefahren, kamen doch andere Fahrgäste, die ebenfalls standen, dabei nicht zu Schaden.