Die "Swiss Life Partner GmbH" (SLP) will Vermittlern mehr Schutz bieten. Für die "SLP-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung" gelten jetzt neue Versicherungsbedingungen. Vereinfacht wurde unter anderem auch die Meldepflicht im Schadensfall.
„Der Versicherungsschutz, den wir unseren Kunden bieten, liegt deutlich über den gesetzlichen Anforderungen: Wir garantieren im Bereich der Versicherungsvermittlung eine Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro, während der Gesetzgeber nur eine Absicherung über 1,13 Mio. Euro fordert. Für die Vermittlung sonstiger Finanzdienstleistungsprodukte haben wir die Versicherungssumme von 1,0 Mio. Euro nochmals auf 1,13 Mio. Euro angehoben und entsprechen somit bereits den aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers“, sagt Christian Henseler, Produktentwickler des SLP-Vermittlerschutzes.
Die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen bei der Fondsvermittlung unbegrenzten Nachhaftungsschutz vor. Damit berücksichtigen die neuen Bedingungen der SLP GmbH bereits zu einem großen Teil die Empfehlungen des Entwurfs zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), der gegenwärtig vom Gesetzgeber diskutiert wird.
Bei der Absicherung höherer Versicherungssummen sparen die Vermittler zukünftig Geld, wie Christian Henseler betont: „Wir haben unsere Prämien gesenkt. Eine Absicherung in Höhe von 2,0 Mio. Euro ist bereits ab einer Prämie von 1.250 Euro pro Jahr möglich, und für 2,5 Mio. Euro Versicherungsschutz starten die Prämien bei 1.560 Euro.“ Solche Versicherungssummen kommen in erster Linie für Vermittler in Betracht, die aufgrund der von ihnen vermittelten Risiken und Summen einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.
Die Meldepflicht wurde in den neuen Bedingungen ebenfalls überarbeitet. Eine Schadensanzeige muss nun erst dann erfolgen, wenn ein Kunde schriftlich erklärt, den Vermittler in Haftung nehmen zu wollen. Die neue Regelung sorgt dafür, dass Vermittler ihre Versicherungsdeckung nicht durch eine verspätete Schadensmeldung aufs Spiel setzen.
Ebenfalls versichert sind Tätigkeiten als Tippgeber, Schadensbearbeitung von Korrespondenzmaklern und der Internetvertrieb. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gegen die persönliche Inanspruchnahme versichert. Ergänzend wurde die schadensfallbedingte Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert.