Nach Informationen des "Tagesspiegel" werden Hartz-IV-Empfängern mit Schulden bei der privaten Krankenversicherung die säumigen Beiträge erlassen. Darauf verständigten sich das Bundesarbeitsministerium und der "Verband der privaten Krankenversicherung".
Damit ist eins der großen Probleme der Gesundheitspolitik gelöst. Seit Januar 2009 durften privat Versicherte Hartz-IV-Empfänger nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Die meist weit höheren Kosten für ihre Privatversicherung wurden dagegen von den Jobcentern nur zum Teil erstattet. Bisher bekamen privat Versicherte Hartz-IV-Empfänger, meist waren dies ehemalige Selbständige, lediglich die Kosten bezahlt, die bei gesetzlich Versicherten anfallen. Das sind derzeit rund 131 Euro. Doch oft reichten diese nicht zur Kostendeckung aus. So fehlten den Betroffenen im Durchschnitt 155 Euro monatlich.
Mit den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger war dies auf Dauer und ohne Ersparnisse nicht zu stemmen. Deshalb gerieten viele in die Schuldenfalle. Derzeit sind bundesweit rund 8500 Hartz-IV-Empfänger im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert. Aber nicht alle von ihnen sind mit den Beiträgen im Rückstand, so ein Sprecher des PKV-Verbands.
Im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht noch einmal bestätigt, dass die Beiträge in die private Krankenversicherung seitens der Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe erstattet werden müssen (versicherungsbote.de berichtete). In einem Bericht des Tagesspiegel" bestätigte nun ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, dass sich das Bundesarbeitsministerium und der PKV-Verband auf eine Lösung des Problems geeinigt haben. Demzufolge sollen die Rückstände der betroffenen Versicherten von den privaten Krankenversicherungen erlassen werden. Als Ausgleich erhalten die privaten Versicherungen in Zukunft staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von den Jobcentern oder Sozialhilfeträgern. Mit dieser Maßnahme will man dafür sorgen, dass die Betroffenen das Geld nicht anderweitig ausgeben. Das Bundesgesundheitsministerium soll dazu in einem der laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür die Basis schaffen.