Der "BVI" hat eine Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet. „Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des "Bundesverband Investment und Asset Management".
Das Ombudsmannverfahren des BVI ist eine freiwillige Einrichtung, die von Verbrauchern kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder des BVI, aber auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise Depotbanken, können daran teilnehmen.
Zuständig ist die neue Stelle für Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen, wie zum Beispiel produktbezogene Themen oder die Depotführung bei einer Kapitalanlagegesellschaft.
Die Ombudsstelle besteht aus einer Geschäftsstelle in Berlin, dem sogenannten Büro der Ombudsstelle, und zwei unabhängigen Ombudsmännern. Mit Dr. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D., XI. Zivilsenat) und Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) konnte der BVI zwei hochkarätige Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung gewinnen.