Für die 5. Jahrestagung der "Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V." (AGZWK) am 18. Oktober in Köln konnte der zuständige Referatsleiter aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Referent gewonnen werden. Krämer wird über den aktuellen Stand des Familienpflegezeitgesetzes berichten.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Familienpflegezeit gefördert werden. Berufstätigen Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu reduzieren, im Beruf zu bleiben und ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Wenn der Arbeitgeber ihr Arbeitsentgelt in der Pflegephase aufstockt, kann er den Vorschuss über ein Bundesdarlehen zinslos refinanzieren. Zur Umsetzung der Entgeltaufstockung und der späteren Rückführung des Vorschusses setzt der Gesetzentwurf voraus, dass die Unternehmen Zeitwertkonten führen.
Die am 18. Oktober in Köln stattfindende Tagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (AGZWK) steht unter dem Motto: Flexibilität - Schlüssel zum Zeitwertkonten-Erfolg. Weitere Themen sind: Der Umstellungsprozess auf Flexi II, Vorruhestandsalternativen und die Insolvenzsicherung. Verschiedene Experten und Praktiker aus Unternehmen, Wirtschaft und Politik zeigen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Zeitwertkonten auf.
Zeitwertkontenmodelle sind eine vom Arbeitnehmer mitfinanzierte Lösungsalternative im Zusammenhang mit den zahlreichen Herausforderungen aus der demographischen Entwicklung. Dazu zählen zum Beispiel die längere Lebensarbeitszeit, Rentenkürzungen, lebenslanges Lernen oder Auszeiten während des Arbeitslebens. Aber auch aktuell die Pflege und Betreuung von Angehörigen.
Gerd Krämer: "Die Nutzung von Zeitwertkonten bzw. Wertguthaben ist der richtige Weg zur Umsetzung der Familienpflegezeit. Den passenden gesetzlichen Rahmen stellt das mit dem Flexi II-Gesetz reformierte SGB IV ja bereits weitgehend zur Verfügung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Fördertatbestände, die dem Arbeitgeber eine zinslose Refinanzierung der zulasten des 'negativen' Wertguthabens erfolgenden Entgeltaufstockung ermöglichen, setzen hierauf auf. Jedes Unternehmen sollte sich mit der möglichen Einführung von Zeitwertkonten beschäftigen."