Panikmache gilt nicht: Droht eine Waschmaschine laut einem Fernsehbericht in die Luft zu fliegen, so ist das noch lange kein Grund, das vermeintlich gefährliche Gerät auszutauschen. Zumindest nicht auf Staatskosten. Das hat jetzt im Fall einer Sozialhilfeempfängerin das Sozialgericht Stuttgart entschieden (Az. S 12 SO 7445/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte die Frau die strittige Waschmaschine vom Sozialamt im Rahmen einer Erstausstattung bezahlt bekommen. Dann sah sie im Fernsehen einen Bericht, wonach die Geräte dieser Firma explodieren würden. Daraufhin wollte sie ihr bisher anstandslos arbeitendes Exemplar zurückgeben - gegen das Neugerät einer anderen Firma. Und natürlich wiederum auf Kosten der Sozialhilfe.
Wogegen sich die baden-württembergischen Sozialrichter allerdings verwehrten. "Empfänger von Sozialhilfe haben nur einen Anspruch auf die Erstausstattung, jedoch nicht auf die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten", erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Zumal in diesem Fall das Gericht auch nicht davon überzeugt war, dass die umstrittene Waschmaschine tatsächlich mangelhaft sein könnte. Bei dem im Fernsehen als explosionsgefährdet gezeigten Gerät handelte es sich nämlich um ein ganz anderes Modell.