Banken missachten Transparenzpflicht bei Provisionen

Zwei von drei Banken und Sparkassen missachten gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen. Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Initiative Finanzmarktwächter. Entweder die Geldhäuser verweigerten die Auskunft ganz oder sie informierten unzureichend.

Im April hatten die Verbraucherzentralen private Anleger aufgerufen, ihre Banken und Sparkassen um eine Auflistung der Provisionen zu bitten, die sie für konkrete Anlageempfehlungen erhalten haben. Die Untersuchung sollte dazu beitragen, die versteckten Anreize im Vertrieb von Finanzprodukten für Verbraucher transparent zu machen. 280 Kunden informierten die Verbraucherzentralen über ihre Anfragen. In 172 Fällen liegen die Antworten der Banken vor. In über der Hälfte der Schreiben wird die Auskunft über die Provisionen ganz oder teilweise verweigert. Die Begründungen sind vielfältig. Sie reichen vom Hinweis auf den hohen Arbeitsaufwand bis zum Verweis auf Informationen im Internet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gesetzlich zu verankern und sie auf alle Finanzgeschäfte gegenüber Verbrauchern auszuweiten. Der BGH hatte am 19.12.2006 im Bezug auf Kommissionsgeschäfte geurteilt, dass Verbraucher erfahren müssen, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Nur so können die Kunden einschätzen, wie groß das Eigeninteresse ihrer Bank an einer konkreten Anlageempfehlung ist (Az: XI ZR 56/05).



Aufsicht muss Zertifikate-Geschäfte prüfen

In einem Viertel der Fälle lehnen die Kreditinstitute die Offenlegung der Provisionen mit der Behauptung ab, beim Produktvertrieb habe es sich um Festpreisgeschäfte gehandelt. Bei diesen kaufen sie die Wertpapiere in der Regel auf eigene Rechnung und realisieren ihre Gewinne durch die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis. Bei Kommissionsgeschäften treten die Banken dagegen als Vermittler auf und erhalten dafür eine Provision im klassischen Sinne. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich bislang nur auf diese Fälle. Gleichwohl besteht auch bei Festpreisgeschäften ein Eigeninteresse der Bank, das die Kunden erkennen können sollten.


Ob die Behauptung von Festpreisgeschäften stimmt, ist für die Verbraucher nicht nachzuvollziehen. Zweifel sind mindestens bei der Targobank (ehemals Citibank) angebracht. Diese behauptet, ihren Kunden Zertifikate ausnahmslos als Festpreisgeschäft verkauft zu haben. Die Abrechnungen weisen allerdings Kommissionsgeschäfte aus. Die Bank erklärt die Unstimmigkeit mit einem Computerfehler. "Kann die Targobank die Festpreisgeschäfte gegenüber der Finanzaufsicht und ihren Kunden nicht einwandfrei nachweisen, muss die BaFin sie zwingen, nachträglich über die geflossenen Provisionen zu informieren", fordert Billen. Betroffene Verbraucher könnten anschließend auf dieser Grundlage ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Denn ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hätte gegebenenfalls Auswirkungen auf mögliche Schadensersatzansprüche.

Mangelnde Transparenz

In rund einem Drittel der untersuchten Fälle informierten Banken und Sparkassen zwar über Provisionen, allerdings größtenteils völlig unzureichend. Nur vier Geldinstitute legten die Vergütungen in klarer, verständlicher und eindeutiger Weise offen, das heißt in Euro und Cent, aufgegliedert nach einzelnen Wertpapieren und Kalenderjahren. "Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen", kritisiert Billen. "Das Spiel mit verdeckten Karten muss endlich ein Ende haben." Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine klare und einheitliche Regelung zur Offenlegung von Provisionen und sonstigen Vertriebsanreizen, damit Verbraucher den wahren Preis von vermeintlich kostenlosen Finanzberatungen erkennen können.