Vor dem OLG Saarbrücken wurde ein Versicherungsmakler mit Urteil vom 4. Mai 2011 (Az. 5 U 502/10) wegen fehlender Dokumentation zu Schadenersatz an seinen Mandanten verurteilt.
Der in Leipzig ansässige Maklerpool Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass viele Makler die Wichtigkeit der Dokumentation und des zu erteilenden Rates noch immer vernachlässigen, obwohl das entsprechende Gesetz bereits seit 2007 Gültigkeit hat.
Mangelnde Dokumentation werde in vielen Bereichen deutlich. Folgende Beispiele führt der Pool auf:
Umdeckung alter, noch steuerbegünstiger, kapitalisierender LV (Vertragsbeginn bis 2004) in angeblich bessere, weil staatlich geförderte Produkte (z. B. Riester- oder Basisrente) unter Weglassen der Nennung von Nachteilen. Zu dokumentieren wären hier u. a. der erhebliche Verlust durch vorzeitige Kündigung des Altvertrages, der Wegfall der Steuerfreiheit im neuen Produkt, die Verfügungsbeschränkungen der staatlich geförderten Produkte, die Auswirkung der Zillmerung auf kapitalisierende Verträge etc.. Wurde das durch den Makler dokumentiert und wurde die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?
Das „Vergessen“ der Dokumentation zur Notwendigkeit der biometrischen Absicherung im LV-Bereich. Dies betrifft u. a. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung, schwere Krankheiten Policen etc. Ist durch den Makler zumindest dokumentiert, dass der Mandant auf die Wichtigkeit dieser Absicherungen hingewiesen wurde und ist die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?
Das schnelle Erstellen einfacher Vergleiche ist keine Dokumentation! Folglich ist auch im sogenannten „Kleingeschäft“ wie Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Wohngebäude, Rechtsschutz usw. immer eine vollumfängliche Dokumentation notwendig. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass in diesen Bereichen eine fehlende Dokumentation sehr schnell ans Tageslicht kommt; insbesondere im Schadenfall, wenn der Schaden nicht gedeckt ist. Verwendet der Makler eine Dokumentation, in der weitgehend lückenlos das aufgezählt ist, was der Mandant (angeblich?) nicht besitzt bzw. was er nicht versichern wollte? Wurde die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?
Versicherungsmakler, die aktiv mit dem Pool zusammenarbeiten, bekämen mit dem IMA (Invers-Makler-Assistent) eine Dokumentationshilfe zur Verfügung gestellt, die u. a. einen grundsätzlichen Rat dahingehend erteilen kann, welche Versicherungsprodukte der Privatkunde benötigt. Mit der Software werde auch dokumentiert, welche Leistungen der Mandant nicht wünschte bzw. was der Mandant nicht besitzt. Von der Bedarfsermittlung, über den Vergleich bis hin zum Antragsdruck und elektronischem Antragsversand sowie der Erstellung der Dokumentation und des zu erteilenden Rates seien alle Arbeitsschritte mit einer einzigen Software zu erledigen.