Wer eigene vier Wände sein Eigentum nennt und bewohnt, kann seinem Ehepartner – auch eingetragenem Lebenspartner – die Immobilie schenken, ohne dass Erbschaftssteuer fällig wird.
Handelt es sich dabei allerdings um ein Ferienhaus, gilt dies nicht – dann ist die Schenkung erbschaftssteuerpflichtig. Auf ein kürzlich veröffentlichtes entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster – Az. 3 K 375/09 – macht die Wüstenrot Bausparkasse AG aufmerksam.
Das Finanzgericht argumentierte, dass eine Steuerbefreiung die Übertragung von Grundbesitz voraussetze, der Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten sei. Eine ausschließliche Nutzung während der Ferien reiche dafür nicht aus. Wie Wüstenrot weiter mitteilt, wurde eine Revision an den Bundesfinanzhof erhoben (Az.: II R 35/11).