Das Bundeskartellamt wird Krankenkassenfusionen in Zukunft nicht mehr beaufsichtigen. Damit zieht das Bundeskartellamt die Konsequenzen aus einem Urteil des hessischen Landgerichts.
Ab sofort ist für die Beaufsichtigung von Krankenkassenfusionen das Bundesversicherungsamt zuständig. Von dem Rücktritt des Kartellamtes sind auch Experten überrascht. Erst kürzlich wurden einige kartellrechtliche Vorschriften und Regeln überarbeitet bzw. neu eingeführt. Zuletzt wurde das Bundeskartellamtes 2010 aktiv, als 8 Krankenkassen gleichzeitig ankündigten, einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen.