UNISEX: haben Frauen rückwirkend Anspruch auf mehr Betriebsrente?

Können Frauen aufgrund des Unisex-Urteils rückwirkend mehr Geld aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten? Der BRZB vertritt diese Auffassung in einer aktuellen Pressemitteilung – demnach müsse seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine geringere Vorsorgeleistung für Frauen als diskriminierend gewertet werden.

Die sogenannte Unisex-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 01.03.2011 (EuGH vom 01.03.2011 - C-236/09 -, NJW 2011, 907) hat für zukünftige Neuabschlüsse von Lebensversicherungsverträgen eine große Bedeutung. Demnach gelten ab dem 22.12.2012 für Lebensversicherungsverträge für Männer und Frauen die gleichen Rechnungsgrundlagen. Eine geschlechterspezifische Berücksichtigung der jeweiligen Lebenserwartung darf somit zukünftig für die Tarifkalkulationen keine Rolle mehr spielen und demzufolge ist ab diesem Zeitpunkt den Frauen für einen identischen Beitrag auch zukünftig eine identische Rentenleistung zu zahlen.

Die Unisex-Entscheidung des EuGH ruft jedoch zahlreiche Experten auf den Plan, die der Auffassung sind, dass seit dem Inkrafttreten des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) diese Gleichbehandlung hätte beachtet werden müssen. Denn unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer stellen dieser Meinung folgend gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 eine rechtswidrige Geschlechterdiskriminierung dar. Für die Betriebsrente bedeutet dies, dass wegen des Geschlechtes benachteiligte Arbeitnehmerinnen für die Zeit ab 18.8.2006 – also seit mehr als 5 Jahren – einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung haben. Konkret: Sollte ein Arbeitnehmer eine niedrigere Altersversorgung als das andere Geschlecht erhalten, so kann er gem. dem AGG die höhere Leistung rückwirkend nachfordern. Gerade vor dem Jahreswechsel gilt es die Verjährungsfristen entsprechend zu beachten.

Da sich der Anspruch auf die vorenthaltene Leistung unmittelbar gegen die Arbeitgeber richtet, empfiehlt der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) betroffenen Unternehmen dringend, sich unabhängigen Rechtsrat einzuholen. Arbeitgeber sind somit gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um auch die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können.

Quelle: PM BRBZ