Arbeitnehmerinnen, die sich noch in diesem Jahr die bestmöglichen Konditionen für ihre Betriebsrente sichern wollen und über ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge - zum Beispiel mit einer Entgeltumwandlung – abschließen, gewinnen dreifach.
Einige wenige Rückversicherer für bAV-Verträge bieten Frauen bereits heute die günstigeren Unisex-Tarife an, die allgemein ab 2012 gelten werden und die Schlechterstellung weiblicher Versicherungsnehmer abschaffen sollen. Weiterhin erhalten sich Schnellentschlossene den günstigeren garantierten Rechnungszins für ihre bAV-Verträge von derzeit 2,25 %. Im nächsten Jahr fällt der Garantiezins auf 1,75 % und kann damit im Extremfall die Betriebsrente empfindlich schmälern.
Außerdem ist für weibliche wie männliche Arbeitnehmer ab 2012 der Weg in einen frühen Betriebsrenten-Beginn mit 60 Jahren verbaut. Das Bundesministerium für Finanzen hat für bAV-Zusagen, die ab dem 1.1.2012 erteilt werden, als Untergrenze für den Bezug einer Altersleistung das 62. Lebensjahr vorgesehen. Die Möglichkeiten, Vorruhestandsphasen oder Altersteilzeitlösungen durch eine betriebliche Altersversorgung zu finanzieren, sind damit eingeschränkt.
Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung rät Firmenchefs und Arbeitnehmern, die für sich die derzeit optimalen Bedingungen für Betriebsrentenabschlüsse nutzen wollen, zu einem schnellen Beratungstermin. Für die DGbAV sind allein rund 70 bAV-Spezialisten in Deutschland tätig. Viele davon sind „bAV-Ökonomen (EBS)“, die ein Spezialstudium auf Universitätsniveau bei der renommierten European Business School abgeschlossen haben. Sie beraten nach Einladung der Unternehmen bAV-interessierte Arbeitnehmer individuell auf deren spezielle Lebens- und Arbeitsbiographie hin und sorgen bei Abschluss für die termingemäße Umsetzung der bAV-Verträge bei den Versicherern der betrieblichen Versorgungswerke.
Derzeit können Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung rund 220 Euro pro Monat in ihre Betriebsrente investieren. Da dieser Betrag Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreit ist, beträgt die wirkliche Belastung – also aus dem Netto – in den meisten Fällen nur rund 100 Euro.