Beim Transport auf Anhängern steht die Sicherheit im Vordergrund. Dem entsprechend gibt es auch gesetzliche Regelungen, wie das Transportgut gesichert werden muss. Das gilt auch für den Transport von Fahrzeugen.
So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 395/09) für die Versicherung. Im betreffenden Fall hatte ein Autoinhaber seinen Porsche auf einen Anhänger geladen. Auf diesem wurde der Wagen aber schlecht austariert. Dadurch kam das Gespann während der Fahrt ins Schleudern und anschließend von der Straße ab. Die Versicherung warf dem Fahrzeughalter fahrlässiges Handeln vor und zahlte nur anteilig. Daraufhin zog der Autoliebhaber vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab nun dem Versicherer recht. Das teilten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Durch die unzureichende Verladung des Wagens habe der Kläger seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Bei einer anschließenden Beschädigung ist eine Kürzung der Versicherungsleistung von 25 Prozent durchaus legitim.