Unternehmen, die für wirtschaftliche Zwecke eine Homepage betreiben, sind dazu verpflichtet bestimmte Angaben in einem Impressum zu veröffentlichen. Und da der Versicherungsmakler für die Ausübung seiner Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, gelten für Maklerhomepages sogar besondere Kriterien für das Impressum. Wir haben Ihnen in unserer Serie zur Webgestaltung die wichtigsten Punkte zusammengestellt, damit Sie ein rechtlich korrektes Impressum einrichten können.
Pflichtangaben
Jeder, der in Deutschland eine Homepage mit kommerziellen Absichten betreibt – und sei es ein private Website mit platzierter Werbung – unterliegt dem § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Die darin enthaltenen Regelungen sollen ein Mindestmaß an Transparenz über den Homepagebetreiber gewährleisten. Bei Versicherungsmaklern sind sogar noch zusätzliche Angaben nötig, da es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt. Folgende Angaben müssen im Impressum einer Maklerhomepage enthalten sein:
- Name des Betreibers
- bei juristischen Personen der vollständige Firmenname mit Rechtsform und zusätzlich der Vertretungsberechtigte
- Kontaktangaben: Adresse der Hauptniederlassung (Postfach reicht nicht aus!), Telefonnummer (bei kostenpflichtigen Hotlines der Minutenpreis aus Festnetz und Mobilfunk), E-Mail-Adresse
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Angabe der Steuernummer ist nicht nötig)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)
- ein Hinweis auf die Zulassung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (IHK)
- Register und Registernummer (z.B. Amtsgericht Leipzig, HRB 1234)
- Schlichtungsstellen bzw. Ombudsmann
- ggf. bestehende Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften und Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am Unternehmen
Das Impressum muss auf der Homepage einfach zu finden sein. Idealerweise führt ein Link von jeder Unterseite direkt zum Impressum. Eine gängige Faustregel besagt, dass das Impressum von jeder Stelle aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein sollte. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem laufen Sie bei Nichteinhaltung der Pflichtangaben Gefahr, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden.
Haftungshinweise
Obwohl über Sinn und Unsinn eines Haftungshinweises (Disclaimers) keine Einigkeit herrscht, hat es sich dennoch eingebürgert einen derartigen Absatz mit in das Impressum aufzunehmen. Hierbei geht es darum, die Haftung für eigene Inhalte und die Inhalte externer Links zu beschränken. Dafür gibt es unzählige Mustervorlagen im Internet. Folgendes Beispiel stammt von www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm und kann direkt in Websites übernommen oder auch per Quellcode von www.e-recht24.de in die eigene Seite integriert werden. Geben Sie dabei unbedingt auch die Quelle als Link an:
Haftung für Inhalte
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Quelle: Disclaimer eRecht24
Urheberrechte, Nutzungsrechte, Bildnachweise
Texte und Bilder haben immer einen Urheber, der über die Verwertungs- und Nutzungsrechte seines „Werkes“ entscheidet. Sie sollte es also tunlichst unterlassen, einfach Texte unerlaubt zu kopieren und Bilder ohne jeglichen Nachweis bzw. Rechteerwerb auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Texte sollten neu geschrieben werden, entweder von Ihnen oder einem Mitarbeiter selbst oder Sie beauftragen damit eine Agentur oder einen Freelancer. Damit umgehen Sie nicht nur den Vorwurf des Kopierens, sondern schaffen einzigartige Inhalte, sogenannten „Unique Content“, der von Google besser gewertet wird.
Für Bildmaterial stehen Ihnen zum Beispiel Online-Bilddatenbanken zur Verfügung. Bei Bildpreisen ab ungefähr 1 Euro – nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt – schröpft das auch nicht so sehr das Budget. Günstiges Bildmaterial findet man beispielsweise bei www.fotolia.de, www.istockphoto.com, www.aboutpixel.de oder www.pixelio.de. Hier lässt sich mittels Suchbegriffen nach bestimmten Motiven recherchieren. Aber auch mit Bildern aus Datenbanken ist es mit dem Kauf allein nicht getan. Es wird in fast allen Fällen ein Bildnachweis verlangt, das heißt, dass für das Bild auch Quelle und Fotograf mit angegeben werden müssen. Bei Fotolia sind zum Beispiel laut Download-Vertrag „folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: © [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com.“
Datenschutz
Ist Ihre Homepage in erster Linie eine digitale Visitenkarte, dann sollten Sie möglichst keine persönlichen Informationen über den User speichern. Besonders bei der IP-Adresse wird es nicht gern gesehen, wenn sie erfasst wird, da damit eine eindeutige Zuordnung zum Besucher möglich ist. Wenn Sie regelmäßig einen Newsletter versenden, dann reichen die E-Mail-Adressen der Kontakte – fragen Sie also bei der Anmeldung nicht die ganze Litanei von Adresse, PLZ und am besten noch Geburtstag ab. Die persönlichen Daten Ihrer Kontakte sollten Sie mit großer Sorgfalt behandeln und auf Wunsch auch löschen oder herausgeben.
Wenn beim Surfen über Ihre Website Daten des Users von Ihnen gespeichert werden – zum Beispiel durch Statistik-Programme wie Google Analytics – dann weisen Sie in einer Erklärung zum Datenschutz auch darauf hin. Diese kann entweder mit im Impressum platziert werden oder auch als eigener Punkt neben dem Link zum Impressum. Weitere Absätze sind ratsam, wenn Sie Google Adsense nutzen oder Social Network-Buttons eingebunden haben. Auch hierfür finden Sie Mustervorlagen im Internet, zum Beispiel bei www.e-recht24.de. Bieten Sie Onlinerechner an, in die der Nutzer persönliche Angaben eintragen muss, um Tarife zu vergleichen, dann empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass diese Angaben nur zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt und nicht weitergegeben werden.
Auf der ganz sicheren Seite sind Sie natürlich, wenn Sie dafür einen Experten zu Rate ziehen. Das mag auf den ersten Blick übertrieben wirken, aber Bußgelder wegen Verstößen oder Abmahnungen können schnell sehr teuer werden. Das ist dieses Geld doch besser investiert, wenn ein Anwalt für Internetrecht Ihr Impressum quasi „absegnet“.
Ute Bachmann