Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich auch nur in Deutschland. Die deutsche Patientenverfügung kann im Ausland nicht verbindlich sein, da jeder Mediziner vor Ort sich an das lokal geltende (Medizin-) Recht halten muss. Darauf weist der "Bund der Auslands-Erwerbstätigen" (BDAE e.V.) hin.
In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Patientenwillen in Extremsituationen. Eine Patientenverfügung ins Ausland mitzunehmen, kann prinzipiell durchaus hilfreich sein (wenn diese dann auch in der Landessprache vorliegt oder dort englisch verstanden wird). Jedoch kann niemand garantieren, dass sich die Ärzte daran halten werden. In letzter Instanz wird immer der Arzt entscheiden. Tatsache ist auch: Es gibt keine international gültige Patientenverfügung oder entsprechende Dokumente.
Je unterentwickelter das Land – desto geringer das Interesse für Patientenverfügung
Eine weitere Faustregel aus medizinischer Sicht lautet: Je unterentwickelter das Land beziehungsweise je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto weniger werden sich die involvierten Personen auch für die Patientenverfügung ausländischer Touristen beziehungsweise Auswanderer interessieren und sich daran halten.
„Viele deutsche Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen oder eine Weltreise planen, beschäftigen sich unserer Erfahrung nach mit dem Thema Tod und Unfall im Ausland – vor allem angesichts begrenzter medizinischer Möglichkeiten in vielen Ländern“, sagt Andreas Opitz, Geschäftsführer des BDAE (e.V.).
Ruheständlern, die sich im Ausland niederlassen oder die Welt bereisen wollen, empfiehlt der BDAE, sich vor dem Auslandsantritt gründlich über die Gesundheitssysteme und Ausstattung der Krankenhäuser in den entsprechenden Ländern zu informieren.