Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum. In rund 21.000 Supermärkten in Deutschland soll über den Unterschied von Mindest- und Verbrauchsdatum aufgeklärt werden.
Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum.
"Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutschland verteilt werden. "Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland", sagte Dornseifer. "Wir hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen", so der Präsident des Branchenverbandes.
Umfangreiches Informationsmaterial
Die Flyer und Servicekarten des Bundesministeriums sollen die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum beantworten. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des Datums ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: "Ist das aufgedruckte Mindeshaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist."
Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die neuen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.
Hintergrundinformationen: Mindeshaltbarkeitsdatum ist nicht Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.
Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).