Internet-Werbung für „AppleCare Protection Plan“ ist nach Auffassung mehrerer europäischer Verbraucherverbände rechtswidrig. Der Software-Riese kassiert möglicherweise für eine Garantie extra ab, auf die Verbraucher sowieso einen gesetzlich garantierten Anspruch haben.
Die vom Computerhersteller Apple beworbene kostenpflichtige Garantie für seine Produkte kann Verbraucher in die Irre führen. Dieser Auffassung ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Unternehmen deshalb zusammen mit zehn anderen Verbraucherorganisationen aus ganz Europa abgemahnt hat. Der Grund: Apple wirbt im Internet für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsrechte hinzuweisen. Das Unternehmen hat bis zum 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten AppleCare Protection Plan. Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro.
Gewährleistungsrecht des Verbrauchers
Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen. Diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des vzbv nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Europäische Verbraucherschützer gehen gegen Apple vor
Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) beanstanden die Werbung von Apple zum „AppleCare Protection Plan“. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC.